Bauen mit dem Generalunternehmer

Wer bereits ein Grundstück hat und bauen will, beauftragt einen Generalunternehmer. Welche Leistungen der dann letztendlich tatsächlich übernimmt, ist Verhandlungssache. Doch selbst wenn der Generalunternehmer von der Planung über die Baustelleneinrichtung bis zum eigentliche Hausbau alles übernimmt, gibt es für den Bauherren allerhand zu tun.

Ist erstmal ein Grundstück vorhanden, kann zunächst mit der Planung, später auch mit dem Bau eines Hauses begonnen werden. Ein möglicher Baupartner ist der Generalunternehmer, der vollverantwortlich den Bau eines Gebäudes übernimmt. Einen Großteil der Arbeiten an der Baustelle übergibt er allerdings an Handwerker. Der Bauherr übernimmt das fertige Haus und braucht nur noch einzuziehen. Doch auch wenn der Bauherr selbst auf der Baustelle nichts zu tun hat, ist ein Hausbau dennoch eine zeitaufwendige Angelegenheit. Denn der Bauherr muss viele Entscheidungen treffen.

Generalunternehmer: ein Baupartner für Grundstückseigentümer

AC Hochbau

Wie sich ein Generalunternehmer von anderen Baupartnern unterscheidet

Vom Generalunternehmer kann man den Generalübernehmer unterscheiden. Anders als der Unternehmer übernimmt der Generalübernehmer lediglich die Verantwortung, baut aber nichts selbst, sondern vergibt sämtliche Arbeiten an andere Unternehmen. Sowohl Generalunternehmer als auch Generalübernehmer kümmern sich oftmals auch um die Planung eines Hauses. Dann nennt man sie eigentlich Totalunternehmer oder Totalübernehmer. Diese beiden Begriffe sind allerdings nicht sehr geläufig.

 

Ein Beispiel für einen solchen Total- oder Generalübernehmer ist der Architekt, der das Haus plant und den Bau koordiniert, selbst aber nicht einen einzigen Stein auf den anderen mauert. Ein Bauträger baut im Gegensatz zum Generalunternehmer üblicherweise auf eigene Verantwortung und auf eigenen Grundstücken. Erst nach Fertigstellung verkauft er die Häuser oder Wohnungen an Einzelkäufer. Zumindest geht das Gebäude erst nach Abschluss aller Arbeiten in das Eigentum des Käufers über. Ein Fertighaushersteller kann grundsätzlich sowohl Bauträger als auch Generalunternehmer sein. Er beschäftigt oder beauftragt Architekten oder Planer. Was ihn jedoch ausmacht ist die Fertigbauweise.